Hamburg führt den erweiterten ESA ein

22.11.2017

„Bereits im letzten Jahr war das Schulgesetz um einen Zusatz erweitert worden, der neben den bereits bekannten Schulabschlüssen nun auch den erweiterten ersten allgemeinbildenden Schulabschluss (erweiterter ESA) einführt. Jetzt ist die entsprechende Ausbildungs- und Prüfungsordnung angepasst und beschlossen worden.“ Der neue Abschluss ist eine Reaktion auf die Reform der Pflegeausbildung, nach welcher von Schulabgänger, die eine Ausbildung im Pflegebereich beginnen wollen, zukünftig mindestens ein erweiterter Hauptschulabschluss erwartet wird.

„Um mehr Hamburger Schulabgängern den Zugang zu den Pflegeberufen zu ermöglichen, führt die Hansestadt den erweiterten ESA ein: Dafür müssen Schülerinnen und Schüler nach bestandener ESA-Prüfung – gewöhnlich nach Klasse 9 – zusätzlich die 10. Klasse erfolgreich abschließen. Auch, wer erst am Ende der erfolgreich abgeschlossenen 10. Klasse eine ESA-Prüfung ablegt und diese besteht, geht in Zukunft mit einem erweiterten ESA von der Schule.“

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